Brauche ich als Geschädigte oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls einen Rechtsanwalt, wenn ich den Unfall nicht verschuldet habe?
Diese Frage ist ganz klar mit „Ja“ zu beantworten!
Viele Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen betreiben in Verkehrsunfallangelegenheiten ein umfassendes Schadenmanagement. Dieses beginnt regelmäßig damit, dass Sie als Geschädigte oder Geschädigter von der Versicherung des Unfallgegners im Frühstadium der Schadenabwicklung ein Schreiben erhalten.
Ihnen wird darin eine rasche Abwicklung in Aussicht gestellt. Die Versicherungen bieten die Begutachtung des Sachschadens durch eigene Sachverständige an, benennen günstige Werkstätten und klären auf, in welchem Umfang ein Mietwagen genutzt werden darf.
Was Ihnen als Geschädigte oder Geschädigter im ersten Moment hilfreich erscheinen mag, dient der Versicherung der Gegenseite dazu, die Schadenabwicklung zu straffen und die Schadensersatzleistung zu begrenzen.
Die Versicherung des Unfallgegners handelt nicht in Ihrem Interesse, sondern im eigenen Interesse!
Damit Sie gut informiert und gut beraten Ihre Ansprüche geltend machen und verfolgen können, sprechen Sie mich frühzeitig an. Als Anwältin habe ich Ihre Interessen im Blick, zeige Ihnen alle Ansprüche auf, die Ihnen zustehen und vertrete Sie fachgerecht bei deren Durchsetzung.
Die Kosten für die Einschaltung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes sind in aller Regel ebenso wie alle Schadenspositionen von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen, wenn der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat.
Nicht jene, die streiten, sind zu fürchten, sondern jene, die ausweichen.