Im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen, aber auch unabhängig davon, kann die Verwirklichung von Straftatbeständen im Raume stehen. Schnell erfüllen eine Vorfahrtsverletzung, ein gewagter Überholvorgang, ein zu dichtes Auffahren auf der Autobahn oder der Einfluss von Alkohol eine Strafnorm.
Das Ermittlungsverfahren mündet in begründeten Fällen in das Strafverfahren vor Gericht, das mit einem Urteil abschließt, wenn sich der strafrechtliche Vorwurf bestätigt.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten folgt in seiner Ausprägung den Grundsätzen des Strafverfahrens. Weniger schwerwiegende Verfehlungen werden nicht mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet, sondern mit einer Geldbuße. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid.
Geraten Sie als Beschuldigter oder Beschuldigte in den Fokus eines Strafverfahrens, haben Sie einen Bußgelbescheid erhalten oder droht Ihnen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, sprechen Sie mich an. Ich werde für Sie Akteneinsicht nehmen, um festzustellen, was dem Vorwurf zugrunde liegt. Auf der Basis des Akteninhaltes werde ich mit Ihnen gemeinsam erarbeiten, welches Vorgehen sinnvoll ist.
Räumen Sie nicht vorschnell einen Vorwurf ein, machen Sie keine Angaben zur Sache, lassen Sie zuvor von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen.
Wer nichts weiß, muss alles glauben.